NIS2 und die EU-Cyber­sicherheits­richtlinie

Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 betrifft neu tausende Unternehmen. Wir begleiten Sie den gesamten Weg zur Compliance, Schritt für Schritt und von einem einzigen Partner.

Gemäß der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 Selbst zertifiziert nach ISO 27001 Alles von einem Partner
Zufriedener Manager hat dank IT HILFE die Compliance mit NIS2 und der Cybersicherheitsrichtlinie im Griff
3 000+Unternehmen, die neu von der NIS2-Richtlinie betroffen sind
24 hfür die Frühwarnung nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall
12 Mon.für die Umsetzung der Maßnahmen ab Eintragung ins Register
24 hFrist für die erste Meldung eines Vorfalls

Betrifft NIS2 auch Ihr Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie gilt für Unternehmen ausgewählter Sektoren in der Regel ab 50 Mitarbeitenden oder einem Umsatz über 10 Millionen €, einige Einrichtungen sind unabhängig von der Größe betroffen. Wichtig: Die Regelung beruht auf Selbstidentifikation. Niemand schickt Ihnen einen Brief – Sie müssen sich selbst einstufen und registrieren.
Die genaue Einstufung übernehmen wir gerne mit Ihnen →

Welche Sektoren betroffen sind

Sektoren mit hoher Kritikalität

Bei Erfüllung der Kriterien in der Regel Betreiber wesentlicher Dienste. Es gilt ein strengeres Regime einschließlich verpflichtender Audits.

EnergieVerkehrBankwesenFinanzmärkteGesundheitswesenTrinkwasserAbwasserRaumfahrtDigitale InfrastrukturVerwaltung von IKT-Diensten (B2B)Öffentliche Verwaltung

Weitere kritische Sektoren

Betreiber wichtiger Dienste. Voller Umfang der Maßnahmen, ihre Wirksamkeit kann auch durch Selbstbewertung nachgewiesen werden.

Post- und KurierdiensteAbfallwirtschaftChemische StoffeLebensmittelMedizinprodukteElektronikMaschinenbauKraftfahrzeugeDigitale DiensteForschung
Energie
Gesundheitswesen
Verkehr
Wasserwirtschaft
Produktion
Öffentliche Verwaltung

Welche Pflichten NIS2 mit sich bringt

Sechs Bereiche, die ein reguliertes Unternehmen im Griff haben muss.

Registrierung bei der Behörde

Registrierung bei der zuständigen nationalen Behörde, sobald Sie die Kriterien erfüllen, sowie Aktualisierung der eingetragenen Daten. Jeder Mitgliedstaat führt sein eigenes Register und legt eigene Fristen fest.

Sicherheitsmaßnahmen

Organisatorische und technische Risikomanagement-Maßnahmen gemäß der NIS2-Richtlinie und den nationalen Umsetzungsvorschriften, einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Die Frist für die Umsetzung legt die nationale Umsetzung fest.

IT-Sicherheitsbeauftragter

Pflichtrolle mit vorgeschriebenen Kenntnissen, unabhängig vom IT-Betrieb, mit direktem Zugang zur Geschäftsführung. Kann auch extern besetzt werden. Mehr zur Leistung →

Meldung von Vorfällen

Erste Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden und Abschlussbericht innerhalb eines Monats, gemäß der NIS2-Richtlinie und den nationalen Umsetzungsvorschriften, über das System der zuständigen Behörde.

Audit oder Selbstbewertung

Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist nachzuweisen: wesentliche Einrichtungen in der Regel durch ein unabhängiges Audit, wichtige Einrichtungen häufig durch eine Selbstbewertung. Die Intervalle und die anerkannte Form des Nachweises legt die nationale Umsetzung fest.

Verantwortung der Geschäftsführung

Für das Management von Cyberrisiken ist die Geschäftsführung verantwortlich: Sie genehmigt die Maßnahmen und muss eine Cybersicherheitsschulung absolvieren.

Warum Sie nicht warten sollten

Bei Nichterfüllung der Pflichten drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Umsatzes bei wesentlichen Einrichtungen (bei wichtigen Einrichtungen bis 7 Mio. € / 1,4 %) sowie die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Und Kontrollen finden real statt: Aufsichtsbehörden stellen bei Prüfungen regelmäßig Mängel fest. Die gute Nachricht: Mit einem systematischen Vorgehen lässt sich die Compliance ohne Panik meistern, und die meisten Maßnahmen schützen zugleich real Ihr Unternehmen, nicht nur die Akte für die Behörde.

Warum IT HILFE

Compliance endet nicht mit einem Dokument. Wir sind ein IT-Unternehmen: Wir konzipieren die Maßnahmen, setzen sie technisch um und betreiben sie langfristig. Und da wir selbst nach ISO 27001 zertifiziert sind, leben wir gemanagte Sicherheit, statt nur zu beraten.

30+Jahre IT-Erfahrung
ISO27001 & 9001 Zertifikat
Hundertezufriedene Kunden in der EU
24/7Überwachung der Infrastruktur

Wir sind landesweit tätig und erbringen einen großen Teil der Leistungen auch aus der Ferne.

Unsere Partner

Microsoft Partner ESET Partner Dell Partner Synology Partner VMware Partner Epson Partner TeamViewer Partner Veeam Partner KROS Partner

Häufig gestellte Fragen

Wie stellen wir fest, ob wir unter die Richtlinie fallen?

Entscheidend ist die Kombination aus Sektor (Anhänge I und II der NIS2-Richtlinie) und Größe, in der Regel 50 und mehr Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz über 10 Mio. €; ausgewählte Einrichtungen fallen unabhängig von der Größe darunter. Vorab können Sie es anhand der NIS2-Richtlinie und der nationalen Umsetzungsvorschriften prüfen, die verbindliche Einstufung nehmen wir im Rahmen der GAP-Analyse vor.

Welche Fristen gelten für uns?

NIS2 verlangt die Registrierung bei der zuständigen nationalen Behörde, sobald Sie die Kriterien erfüllen, umgesetzte Risikomanagement-Maßnahmen sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Die Fristen für Registrierung und Umsetzung selbst legt die jeweilige nationale Umsetzung fest, sie unterscheiden sich also von Land zu Land. Wir prüfen, welche für Sie gelten.

Was droht uns, wenn wir die Pflichten nicht erfüllen?

Bußgelder nach der NIS2-Richtlinie: bei wesentlichen Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes, bei wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %; für administrative Verstöße wie eine fehlende Registrierung sehen die nationalen Umsetzungen eigene Sanktionen vor. Die Geschäftsführung trägt die persönliche Verantwortung. Unser Ansatz ist es aber nicht, Angst zu machen. Es ist günstiger und entspannter, die Dinge in Ordnung zu haben.

Schaffen wir das mit unserer eigenen IT-Abteilung?

Einen großen Teil der technischen Maßnahmen mit Sicherheit. Wir helfen dort, wo interne Kapazitäten nicht ausreichen: Analyse anhand der NIS2-Richtlinie, Dokumentation, die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten (diese muss unabhängig vom IT-Betrieb sein) und spezialisierte Technologien wie SIEM oder zentrale Protokollierung.

Führen Sie auch das gesetzliche Cybersicherheits-Audit durch?

Verlangt Ihre nationale Umsetzung ein unabhängiges Compliance-Audit, führt es ein akkreditierter Auditor durch, nicht wir. Wir bereiten Sie so darauf vor, dass es reibungslos verläuft. Ist stattdessen eine Selbstbewertung zulässig, führt diese unser IT-Sicherheitsbeauftragter mit Ihnen durch.

Sind Sie auch überregional tätig?

Ja. Wir sind landesweit tätig – Analysen, Überwachung und die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten können wir zu einem großen Teil auch aus der Ferne erbringen.

Warten Sie nicht auf eine Kontrolle oder einen Vorfall

Sagen Sie uns, wo Sie stehen, und wir entwerfen den kürzesten Weg zur Compliance, inklusive Terminen und Budget. Die erste Beratung ist unverbindlich.

„Ihr Vertrauen inspiriert uns“

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+43 670 406 96 69

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